Waffensachkunde gemäß §7 WaffG

Beratung

Wir bieten ihnen persönliche Beratung in unseren Standorten an. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Video-Beratung. Sprechen Sie uns gerne zum Thema Fördermöglichkeiten an.

Schulung

Die Waffensachkunde nach Paragraph 7 des WaffG bildet einen der Eckpfeiler für den Umgang mit Schusswaffen bzw. im Rahmen eines eventuellen Bedürfnis innerhalb  des späteren Erwerb und Besitz unter Voraussetzung einer Waffenbesitzkarte.
Wir bilden binnen fünf Tagen aus, der Unterricht beinhaltet Theorie, schriftliche Prüfung, Einweisung und das Schießen auf dem Stand sowie die mündliche Prüfung mit abschließender Wertungsprüfung auf den Schießstand.

Vermittlung

Eine direkte Vermittlung in Arbeit bieten wir für dieses Modul nicht an.
Unabhängig davon ist es, je nach Anforderungsprofil eines potenziellen Arbeitgebers, beispielsweise mit der Unterrichtung oder der Sachkunde nach §34a GewO möglich, im Bereich Geld und Wert oder des militärischen Objektschutzes tätig zu werden.

Ihre Berater

Herr Christian Bracker
Tel: +49 403258420
E-Mail: hamburg@fachschule-protektor.eu

Herr Ralph Hartmann
Tel: +49 30206097700
E-Mail: berlin@fachschule-protektor.eu

Unsere Termine

Berlin 07.04.2025 – 11.04.2025
Berlin 02.06.2025 – 06.06.2025
Hamburg 16.06.2025 – 20.06.2025

Pistole 9mm Sig P226

Gemäß Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen. In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch abgelegt. Die bestandene Prüfung bei Protektor gilt sowohl als Nachweis für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger und ist bundesweit anerkannt.

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Kursinformationen

Der Lehrgang eignet sich sowohl für Schüler mit einschlägiger Vorerfahrung als auch für Einsteiger. Die Ausbildung ist so konzipiert, dass auch unerfahrene Schüler durch die praktische Ausbildung und das Übungsschießen so an das Thema herangeführt werden, dass am Ende alle Prüfungsteile gemeistert werden können.

Folgende Inhalte werden vermittelt:

  • Waffenrechtliche Begriffe: Erwerb, Aufbewahrung von Waffen, Transport, verbotene Gegenstände, Notwehr, Notstand, Nothilfe,
  • Waffenarten: Kurzwaffe, Langwaffe, Merkmale, Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung,
  • Munitionskunde: Munitionsarten, Kennzeichnungen, Erwerb, Transport, Zulassungen CIP,
  • Praktische Ausbildung: Umgang mit Feuerwaffen, sichere Handhabung, Bedienelemente von Waffen, Verhalten am Schießstand, Standordnung,
  • Übungsschießen Pistole 9×19 mm, Revolver Cal.38 spl und Cal.357 mag,
  • Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG.

Dauer
1 Woche

Durchführungsform
Vollzeit
Individueller Einstieg: Nein

Abschlussart
Waffensachkunde gem. §7 WaffG

Zielgruppen
Frauen und Männer ab 18 Jahren, die als Sportschütze oder Berufswaffenträger Umgang mit Waffen haben.

Zugang
Führungszeugnis ohne Eintrag, Alter ab 18 Jahren.

Preis
550,00€

Förderung
mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, JobCenter nach SGB II / III, Deutsche Rentenversicherung nach SGB VI/IX, Berufsgenossenschaften, die Wochenschulung ist als Bildungsurlaub in Berlin anerkannt.

Abschlussbezeichnung
Waffensachkunde gem. §7 WaffG

Zertifizierungen
HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur

Anmeldeschluss
1 Woche vor Lehrgangsbeginn

Veranstaltungsorte
Berlin, Hamburg

Rahmenbedingungen

Gemäß Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen. In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch abgelegt. Die bestandene Prüfung bei Protektor gilt sowohl als Nachweis für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger und ist bundesweit anerkannt.

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