AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 23.08.2023 Widerruf (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF- Datei

1. Gültigkeit

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für alle Bildungsangebote und Bildungsveranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung/-en“) der KG Protektor GmbH & Co., gleich welcher Durchführungsform, am Hauptsitz, allen Niederlassungen und externen Veranstaltungsorten und Räumen und gelten gleichermaßen für einzelne Teilnehmer/-innen und/oder anmeldende Organisationen.

2. Teilnahme und Anmeldung

2.1. Die KG Protektor GmbH & Co. führt Bildungsveranstaltungen in unterschiedlicher Form, sowohl im kostenträgergeförderten als auch im selbstzahlenden Bereich durch, die jedem/ jeder Interessenten/ -in offen stehen.

2.2. Sofern bei Abschlussprüfungen/ Kombinationsausbildungen bestimmte Zugangsvor-aussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung durch den/die Teilnehmer/-in Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen.

2.3. Die Anmeldung für angebotene Veranstaltungen kann schriftlich per Brief, per Fax, mit dem KG Protektor GmbH & Co. – Anmeldeformular, durch Bestätigung eines Angebotes oder per E- Mail erfolgen.

2.4. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/-in bzw. die anmeldende Organisation, das Bildungsangebot wahrzunehmen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen.

3. Durchführung und Organisation

3.1. Die KG Protektor GmbH & Co. übernimmt es, den/die Teilnehmer/-in auf das vereinbarte Ausbildungsziel vorzubereiten.

3.2. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt durch geeignete Dozenten.

3.3. Die KG Protektor GmbH & Co. stellt zur Durchführung der Veranstaltung geeignete Räumlichkeiten und Unterrichtsmittel zur Verfügung.

3.4. Dem/der Teilnehmer/-in werden für die Erreichung des jeweiligen Veranstaltungszieles notwendige Unterlagen und Lehrmittel zur Verfügung gestellt.

3.5. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.

3.6. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, alle zur Veranstaltung zugehörigen Ausbildungs-möglichkeiten wahrzunehmen, bei Fernbleiben die KG Protektor GmbH & Co. unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung bis zum dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die den ersten Tag miteinschließt.

4. Änderung der Leistungen

4.1. Der Beginn einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 gebunden. Die KG Protektor GmbH & Co. garantiert nicht die Durchführung der angebotenen Veranstaltung und behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet.

4.2. Die KG Protektor GmbH & Co. behält sich vor, eine zumutbare inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung vorzunehmen, wenn dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.

4.3. Eine Anerkennung der Änderungen kann durch die Zertifizierung derselben seitens der zuständigen fachkundigen Stellen nachgewiesen werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Rechnungsbetrag entspricht den aktuellen Veranstaltungskosten zum Zeitpunkt der Anmeldung.

5.2. Der Rechnungsbetrag ist bis zu Beginn der Veranstaltung oder bei Rechnungslegung fällig.

5.3. Bei Übernahme der Veranstaltungskosten durch einen Kostenträger der öffentlichen Hand erklärt sich der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der jeweiligen Durchführungsanweisungen mit einer direkten Zahlung an die KG Protektor GmbH & Co. einverstanden.

5.4. Bei Kündigung während der Veranstaltung wird der Betrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung fällig. Darüber hinaus gehende, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

5.5. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten wird auf Wunsch des/der Teilnehmer/-in eine Ratenzahlung individuell vereinbart. Die Raten sind im Voraus zu entrichten.

5.6. Für den Fall, dass die KG Protektor GmbH & Co. nach Vertragsschluss mit den von dem/der Teilnehmer/-in vereinnahmten Preisen nicht mehr kostendeckend arbeiten kann, können, sofern Verträge vier Monate vor der Preisanpassung abgeschlossen wurden, diese dem neuen Stand angepasst werden, soweit es für den/die Teilnehmer/-in zumutbar ist. Dieser/diese kann dann durch schriftliche Erklärung, die innerhalb 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei der KG Protektor GmbH & Co. eingehen muss, vom Vertrag zurücktreten, wenn die von der KG Protektor GmbH & Co. geforderte Preisanpassung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nach dem maßgeblichen und jeweils gültigen Lebenskostenhaltungsindex in der Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Kursbeginn nicht unerheblich übersteigt. Als nicht unerheblich gilt hierbei eine Steigerung von 10%. Preisanpassungen gelten ab Bekanntgabe. Preisanpassungen gelten nicht für bereits laufende Ausbildungen.

5.7. Anrechnung von Förderprämien / Erstattung von Kosten

Für den Fall einer Förderung des/ der Teilnehmers/-in durch eine fördernde Stelle trägt der/die Teilnehmer/-in die nicht durch die fördernde Stelle förderungsfähigen/geförderten Kosten seiner/ihrer Aus-/Fortbildung als Eigenanteil selbst.

Sollte eine in Aussicht gestellte Förderung doch nicht gewährt werden, so trägt der/die Teilnehmer/-in auch die seinen/ihren ursprünglichen Eigenanteil übersteigenden Kursgebühren selbst.

Sollte eine gewährte und erhaltene Förderung in der Zukunft mit Wirkung für die Vergangenheit durch die fördernde Stelle widerrufen oder auf sonst eine Weise verfallen oder ungültig werden, hat die KG Protektor GmbH & Co. einen Rückerstattungsanspruch gegen den Teilnehmer in Höhe der den Eigenanteil übersteigenden restlichen Kursgebühr.

Der/die Teilnehmer/-in bemüht sich eigenverantwortlich um eine etwaige Förderung seiner/ihrer Aus-/Fortbildung. Ein Anspruch gegen die KG Protektor GmbH & Co. besteht diesbezüglich nicht. Die KG Protektor GmbH & Co. bietet diesbezüglich lediglich seine Unterstützung an.

6. Rücktritt

6.1. Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen. Dieser ist zu senden an: hamburg@fachschule-protektor.eu oder KG Protektor GmbH & Co., Steintorwall 4, 20095 Hamburg.

6.2. Ein Rücktritt ist bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit möglich.

6.3. Bei einem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € erhoben. Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen wird eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten erhoben. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Entschädigung in Höhe der bis dahin nachweislich entstandenen Kosten fällig.

6.4. Bei Rücktritt von nach SGB geförderten Teilnehmern wird keine Gebühr erhoben. Es besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht bis zum Beginn der Maßnahme bzw. bei Wegfall der SGBFörderung oder bei sozialversicherungspflichtiger Arbeitsaufnahme.

6.5. Die Gestellung eines Ersatzteilnehmers befreit von den vorstehend aufgezeigten Zahlungsverpflichtungen.

6.6. Es bleibt seitens des/der Teilnehmers/-in der Nachweis möglich, dass der KG Protektor GmbH & Co. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

7. Kündigung

7.1. Eine Kündigung während der Veranstaltung hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen. Dieser ist zu senden an: hamburg@fachschule-protektor.eu oder KG Protektor GmbH & Co., Steintorwall 4, 20095 Hamburg

7.2. Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten sind durch den/die Teilnehmer/-in nicht kündbar.

7.3. Bei Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des auf den Eingangstag des Kündigungsschreibens folgenden Veranstaltungsabschnittes.

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt.

8. Personenbezogene Daten

8.1. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Datenschutz ist gewährleistet.

8.2. Der/die Teilnehmer/-in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die KG Protektor GmbH & Co. und ihre Mitarbeiter/-innen personenbezogene Daten im Vertragsrahmen an die Qualifizierungspartner (z.B. Prüfungskammer, Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe, Kostenträger usw.) weitergeben und von ihnen erhalten dürfen.

8.3. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Urheberrecht

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Ausbildungsunterlagen oder Teilen verbleiben beim Bildungsträger. Eine audio- und /oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Ausbildung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

Teilnehmer an Maßnahmen mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer der Maßnahme ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

10. Hausordnung

10.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten.

10.2. Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat die KG Protektor GmbH & Co. das Recht, den/die Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Geschäftsführer: Sven Kulik

Amtsgericht Hamburg HRA 74489

AGB – Version 2.3