Schulung von operativen Mitarbeitern nach SCC- System, Dokument 016
In der deutschen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-(SGU)-Standard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards ein. Ein wesentlicher Bestandteil des SCC-Regelwerkes sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeiten und Prüfkriterien verbindlich festgelegt. Bei Einsatz der Mitarbeiter im Inland ist diese Forderung bei Einhaltung des Dokuments 16 erfüllt, d. h. Schulung und Prüfung erfolgen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Quelle: SCC-Sekretariat).