Fortbildung/Qualifizierung

„Teilqualifikation 1“: Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Der Arbeits- und Fachkräftemangel hat seit einiger Zeit auch die Sicherheitswirtschaft erreicht und wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da zum einen lang gediente Werkschutzfachkräfte in den Ruhestand gehen und zum anderen mehr und mehr Aufträge auf Werkschutzniveau ausgeschrieben werden, die gemäß der DIN 77200 den Einsatz von Service- und Fachkräften für Schutz und Sicherheit fordern. Gemäß den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit besteht die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus 6 Teilqualifikationen, die jeweils mit einer individuellen Kompetenzfeststellung schließen. Nach Absolvierung aller Module kann der Kunde an der externen Prüfung bei einer Handelskammer teilnehmen und den Berufsabschluss erwerben. In der TQ1 werden in drei Monaten Theorie (480 UE) alle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die Sie für einen erfolgreichen Einstieg und einen flexiblen Einsatz im Sicherheitsgewerbe benötigen. Zu den Inhalten gehören: Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft, Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten in verschiedenen Einsatzfeldern (Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst. In einer einmonatigen betrieblichen Erprobung haben sie die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis umzusetzen. Nach der Schulung ist das Ziel der Maßnahme die Vermittlung in Arbeit und das Sammeln weiterer praktischer Erfahrung. Die Fortsetzung der Ausbildung durch die TQ2, TQ3 beziehungsweise TQ4 folgt im Idealfall nach ein oder zwei Berufsjahren.

Inhalte

Inhalte:

In der TQ1 werden in drei Monaten Theorie (480 UE) alle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die Sie für einen erfolgreichen Einstieg und einen flexiblen Einsatz im Sicherheitsgewerbe benötigen.
 

Zu den Inhalten gehören: 

  • Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft
  • Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten in verschiedenen Einsatzfeldern (Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst

In einer einmonatigen betrieblichen Erprobung haben sie die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis umzusetzen. Nach der Schulung ist das Ziel der Maßnahme die Vermittlung in Arbeit und das Sammeln weiterer praktischer Erfahrung. Die Fortsetzung der Ausbildung durch die TQ2, TQ3 beziehungsweise TQ4 folgt im Idealfall nach ein oder zwei Berufsjahren.

Dauer
4 Monate

Durchführungsform
Vollzeit
Individueller Einstieg: Nein

Abschlussart
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und Kompetenzfeststellung TQ1

Zielgruppen
Frauen und Männer ab 20 Jahren, die über keine Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügen und sich für eine zukünftige Tätigkeit grundlegend und umfassend qualifizieren wollen.

Zugang
Führungszeugnis ohne Eintrag, einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift.

Preis
Auf Anfrage

Förderung
mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, JobCenter nach SGB II / III, Deutsche Rentenversicherung nach SGB VI/IX, BFD Bundeswehr nach SVG § 5, Berufsgenossenschaften, Weiterbildungsbonus PLUS, Hamburger Arbeitsmarktprogramm für KMU, Weiterbildungsrichtlinie 2020, weitere Möglichkeiten auf Anfrage

Abschlussbezeichnung
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und Kompetenzfeststellung TQ1

Zertifizierungen
HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur

Anmeldeschluss
1 Woche vor Lehrgangsbeginn

Termine
Auf Anfrage

Veranstaltungsorte
Auf Anfrage

Ansprechpartner
Herr Christian Bracker +49 403258420 E- Mail
Berlin Herr Ralph Hartmann +49 30206097700 E- Mail

Bildungsanbieter
KG Protektor GmbH & Co
Steintorwall 4 / Glockengießerwall
20095 Hamburg

Datum
aktualisiert: 25.07.2023