Fortbildung/Qualifizierung
„Teilqualifikation 1“: Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Der Arbeits- und Fachkräftemangel hat seit einiger Zeit auch die Sicherheitswirtschaft erreicht und wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da zum einen lang gediente Werkschutzfachkräfte in den Ruhestand gehen und zum anderen mehr und mehr Aufträge auf Werkschutzniveau ausgeschrieben werden, die gemäß der DIN 77200 den Einsatz von Service- und Fachkräften für Schutz und Sicherheit fordern. Gemäß den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit besteht die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus 6 Teilqualifikationen, die jeweils mit einer individuellen Kompetenzfeststellung schließen. Nach Absolvierung aller Module kann der Kunde an der externen Prüfung bei einer Handelskammer teilnehmen und den Berufsabschluss erwerben. In der TQ1 werden in drei Monaten Theorie (480 UE) alle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die Sie für einen erfolgreichen Einstieg und einen flexiblen Einsatz im Sicherheitsgewerbe benötigen. Zu den Inhalten gehören: Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft, Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten in verschiedenen Einsatzfeldern (Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst. In einer einmonatigen betrieblichen Erprobung haben sie die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis umzusetzen. Nach der Schulung ist das Ziel der Maßnahme die Vermittlung in Arbeit und das Sammeln weiterer praktischer Erfahrung. Die Fortsetzung der Ausbildung durch die TQ2, TQ3 beziehungsweise TQ4 folgt im Idealfall nach ein oder zwei Berufsjahren.