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Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Teil 1 und Teil 2
Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Am Ende des zweiten Lehrjahrs absolviert der Auszubildende zwei schriftliche Klausuren - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (60 Minuten) sowie Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (90 Minuten). Am Ende des dritten Lehrjahrs folgen zwei weitere schriftliche Klausuren - Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) und Konzepte für Schutz und Sicherheit (90 Minuten) - sowie eine mündliche Prüfung (Gesprächssimulation, ausgehend vom erstellten Konzept (30 Minuten)).